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Sicherheitsüberprüfung
von Gasleitungen, einschl.Erstellen der Prüfprotokolle
Gebäudeeigentümer
sind bereits mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages zur sachkundigen
und regelmäßigen Überprüfung der Hausgasleitungen
verpflichtet (§ 12 Abs.2
ASVBGasV).
Die regelmäßige und sachkundige Sicherheitsüberprüfung
sämtlicher Leitungen bietet Ihnen eine weitreichende rechtliche
Absicherung. Durch ein Prüfprotokoll und Prüfsiegel bestätigen
wir Ihnen, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind.
Die Gasversorgungsunternehmen, der deutsche Verein des Gas-und Wasserfaches
(DVGW) sowie die Verbände der deutschen Wohnungswirtschaft
empfehlen daher, einmal pro Jahr eine Sichtprüfung und spätestens
alle 10-12 Jahre eine umfassende technische Prüfung Ihrer Hausleitungen.
Kürzere Prüfintervalle (beispielsweise alle 5 Jahre) empfehlen
sich, wenn Gebäudealter oder Zustand die Risiken erhöhen.
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